Standortgüte nach Inbetriebnahme
Für die Betriebsphase Ihrer Windenergieanlage bieten wir Ihnen die im EEG geforderte Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme an. Die Überprüfung der Standortgüte soll nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren durchgeführt werden.
Die Berechnung erfolgt gemäß dem in der Technischen Richtlinie 10 beschriebenen Verfahren, welches in unserem Hausverfahren mit Hilfe der von uns entwickelten Software SOLLwind® vollständig implementiert wurde.
Neben den eigentlichen Betriebsdaten (SCADA) werden auch Daten vom Einspeisepunkt, Direktvermarkter und Netzbetreiber ausgewertet. Aufgrund unserer erfolgreichen Teilnahme an den Ringversuchen der FGW konnten wir uns für diese Dienstleistung von der DAkkS akkreditieren lassen.