DAkkS-Akkreditierung · ISO/IEC 17025 | Gründungsmitglied BWE-Windgutachterbeirat | Dresden · Seit 1990

Standortgüte
vor Inbetriebnahme

EEG-konforme Bestimmung der Standortgüte vor Inbetriebnahme.

Standortgüte vor Inbetriebnahme

Standortgüte vor Inbetriebnahme

Vor der Errichtung einer Windenergieanlage ist gegenüber dem Netzbetreiber nachzuweisen, welche Standortgüte die Anlage besitzt. Dazu wird auf der Grundlage des zuvor erstellten Windgutachtens nach TR6 der Standortertrag der Anlage ins Verhältnis zum Referenzertrag des Anlagentyps gesetzt.

Auf der Basis dieser Standortgüteermittlung vor Inbetriebnahme wird der anzulegende Wert in Cent pro Kilowattstunde (Gebotswert), welcher bei der erfolgreichen Teilnahme an der Ausschreibung erzielt wurde, mit dem abgeleiteten Korrekturfaktor multipliziert.

Technische Spezifikationen

Norm
EEG; TR6, Rev. 12
Zeitpunkt
Vor Inbetriebnahme
Datenbasis
TR6-konformes Wind- und Ertragsgutachten
Ausgabe
Standortgüte
Akkreditierung
DAkkS · DIN EN ISO/IEC 17025:2018
Methodik

So gehen wir vor

01

Grundlage

TR6-konformes Wind- und Ertragsgutachten für die zu untersuchenden Windenergieanlagen.
02

Eingangsdaten

Referenzertrag nach EEG 2017 / bei Nichtvorliegen einer vermessenen Leistungskennlinie: Ersatzreferenzertrag entsprechend TR6, Anhang C.2.3.
03

Vorgehen

Bestimmung des Standortertrags der zu untersuchenden Windenergieanlagen. Bildung des Verhältnisses des Standortertrags zum Referenzertrag als Standortgüte.
04

Bericht

Bestandteil des Wind- und Ertragsgutachtens oder separater Bericht als Ergänzung zum Wind- und Ertragsgutachten.

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