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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Prüfung aller artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG — Relevanzprüfung und Konfliktanalyse für Vögel, Fledermäuse und weitere geschützte Arten.

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Leistungsbeschreibung

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

Der AFB bzw. die Spezielle Artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) gliedert sich in zwei Teile: die Relevanzprüfung und die Konfliktanalyse. In der Relevanzprüfung werden alle besonders und streng geschützten Artengruppen sowie alle europäischen Vogelarten anhand einer Abschichtungstabelle auf mögliche Konfliktträchtigkeit geprüft — Säugetiere, Amphibien, Reptilien, Käfer, Libellen, Schmetterlinge, Weichtiere, Krebse, Gefäßpflanzen und Flechten.

In der Konfliktanalyse werden die als relevant eingestuften Arten auf eine Auslösung der Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG geprüft. Hierfür wird auch auf Kartierungsdaten zurückgegriffen. Im Ergebnis werden Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen empfohlen.

Ergänzend können umfangreichere Datenerhebungen wie Habitatpotenzialanalysen oder Raumnutzungsanalysen angefertigt und integriert werden.

Technische Spezifikationen

Rechtsgrundlage
§ 44 Abs. 1 BNatSchG · EU-Vogelschutzrichtlinie · FFH-Richtlinie
Artengruppen
Europäische Vogelarten · Arten Anh. IV der FFH-Richtlinie
Verbotstatbestände
Tötungsverbot · Störungsverbot · Schädigungsverbot (§ 44 Abs. 1–3 BNatSchG)
Datenbasis
Eigene Kartierungen · Behördendaten · Literatur
Ausgabe
PDF, farbig, von Bearbeiter und Prüfer unterschrieben
Bearbeitungszeit
Ca. 12 Wochen
Methodik

So gehen wir vor

01

Datenrecherche & Relevanzprüfung

Auswertung aller verfügbaren Daten zu geschützten Arten im Untersuchungsraum: Behördendaten, Biotopkartierungen, eigene Kartierungsergebnisse. Erstellung einer Abschichtungstabelle für alle besonders und streng geschützten Artengruppen sowie alle europäischen Vogelarten.
02

Konfliktanalyse für relevante Arten

Systematische Prüfung aller als relevant eingestuften Arten auf Auslösung der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG: Tötungsverbot (Nr. 1), Störungsverbot (Nr. 2), Schädigungsverbot von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (Nr. 3).
03

Vermeidungsmaßnahmen

Formulierung von Vermeidungs- und vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) zur Verhinderung der Verbotstatbestände. Abarbeitung der Ausnahmeregelung nach § 45 BNatSchG falls erforderlich. Kartografische Darstellung der Maßnahmen in GIS.
04

Berichterstellung & Abstimmung

Erstellung des vollständigen AFB mit Relevanzprüfung, Konfliktanalyse und Maßnahmenkonzept. Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde. Übergabe als PDF, farbig, von Bearbeiter und Prüfer unterschrieben — bundeslandspezifisch nach jeweiligem Leitfaden.

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