DAkkS-Akkreditierung · ISO/IEC 17025 | Gründungsmitglied BWE-Windgutachterbeirat | Dresden · Seit 1990

Natura 2000

Natura-2000- bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG — Schutz der Erhaltungsziele von FFH- und Vogelschutzgebieten im europäischen Schutzgebietsnetz Natura 2000.

Natura 2000
Leistungsbeschreibung

Natura 2000 / FFH-Verträglichkeitsprüfung

Die Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung (Natura-2000-VP bzw. FFH-Verträglichkeitsprüfung) ist ein wesentliches Instrument zum Schutz des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Ihr Zweck besteht darin, erhebliche Beeinträchtigungen von Natura-2000-Gebieten zu vermeiden und die Erhaltungsziele der geschützten Lebensraumtypen und Arten langfristig zu sichern — und damit einen günstigen Erhaltungszustand der maßgeblichen Schutzgüter zu bewahren beziehungsweise wiederherzustellen.

Eine Prüfung wird erforderlich, wenn nicht ausgeschlossen werden kann, dass ein Vorhaben Auswirkungen auf ein Natura-2000-Gebiet entfaltet — dazu zählen sowohl FFH-Gebiete als auch Europäische Vogelschutzgebiete (SPA-Gebiete). Im Regelfall erfolgt zunächst eine FFH-Vorprüfung bzw. Verträglichkeitsabschätzung: Kann nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden, dass die Erhaltungsziele erheblich beeinträchtigt werden, schließt sich eine vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung an.

Die Ergebnisse werden in einer FFH-Verträglichkeitsstudie bzw. Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung dokumentiert. Gegenstand sind die für das jeweilige Schutzgebiet maßgeblichen Erhaltungsziele — insbesondere die Lebensraumtypen des Anhangs I und die Arten des Anhangs II der FFH-Richtlinie sowie die relevanten Vogelarten nach Anhang I bzw. Art. 4 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie. Neben den unmittelbaren Auswirkungen des Vorhabens werden auch mögliche kumulative Wirkungen im Zusammenwirken mit anderen bestehenden oder geplanten Vorhaben berücksichtigt.

Technische Spezifikationen

Rechtsgrundlage
§ 34 BNatSchG · FFH-Richtlinie 92/43/EWG · Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG
Schutzgebietstypen
FFH-Gebiete · Europäische Vogelschutzgebiete (SPA)
Verfahrensstufen
FFH-Vorprüfung / Verträglichkeitsabschätzung → vertiefende FFH-Verträglichkeitsprüfung
Prüfgegenstand
Lebensraumtypen (Anhang I FFH-RL) · Arten (Anhang II FFH-RL) · Vogelarten (Anhang I / Art. 4 Abs. 2 VS-RL)
Berücksichtigt
Kumulative Wirkungen mit anderen bestehenden oder geplanten Vorhaben
Bei Beeinträchtigung
Ausnahmeprüfung nach § 34 Abs. 3–5 BNatSchG inkl. Kohärenzsicherungsmaßnahmen
Ergebnisdokument
FFH-Verträglichkeitsstudie / Natura-2000-Verträglichkeitsuntersuchung
Methodik

So gehen wir vor

01

Abstimmung mit den Behörden

Abstimmung mit den zuständigen Behörden hinsichtlich des betroffenen Artenspektrums vor Beginn der fachlichen Untersuchung.
02

FFH-Vorprüfung

Durchführung von FFH-Vorprüfungen bzw. Natura-2000-Verträglichkeitsabschätzungen — Prüfung, ob erhebliche Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden können.
03

Vertiefende Verträglichkeitsprüfung

Erstellung von Natura-2000- und FFH-Verträglichkeitsprüfungen einschließlich erforderlicher Kartierungen und fachlicher Datenerhebungen, dokumentiert in einer FFH-Verträglichkeitsstudie.
04

Ausnahmeprüfung, falls erforderlich

Ausarbeitung von Ausnahmeprüfungen nach § 34 Abs. 3–5 BNatSchG einschließlich Entwicklung und Festlegung erforderlicher Kohärenzsicherungsmaßnahmen bei zu erwartenden erheblichen Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele.

Natura-2000-Prüfung für Ihr Projekt?

Wir melden uns kurzfristig mit einer ersten fachlichen Einschätzung.

Kostenlos anfragen
Umwelt & Naturschutz

Weitere Leistungen im Bereich Umwelt & Naturschutz

Alle Umweltgutachten werden auf konsistenter Datenbasis erstellt.