Standortgüte nach Inbetriebnahme

Für die Betriebsphase Ihrer Windenergieanlage bieten wir Ihnen die im EEG geforderte Bestimmung der Standortgüte nach Inbetriebnahme an. Die Überprüfung der Standortgüte soll nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren durchgeführt werden.

Die Berechnung zur Überprüfung der Standortgüte nach Inbetriebnahme erfolgt gemäß dem in der Technischen Richtlinie 10 beschriebenen Verfahren, welches in unserem Hausverfahren mit Hilfe der von uns entwickelten Software SOLLwind® vollständig implementiert wurde.

Neben den eigentlichen Betriebsdaten (SCADA) werden auch Daten vom Einspeisepunkt (Summe der tatsächlich eingespeisten Energiemengen), Direktvermarkter (optimierte Vermarktung) und Netzbetreiber (Absenkungen durch Einspeisemanagement) ausgewertet. Voraussetzung für die Bestimmung der technischen Verfügbarkeit ist eine Zuordnung der Statuscodes der betrachteten Anlage zu den EEG-Kategorien, welche durch eine Konformitätsbescheinigung bestätigt werden muss.

Aufgrund unserer erfolgreichen Teilnahme an den Ringversuchen zur Bestimmung der Standortgüte, welcher durch die Fördergesellschaft Windenergie und anderer Dezentraler Energien e.V. (FGW) durchgeführt wurde, konnten wir uns für diese Dienstleistung von der DAkkS akkreditieren lassen.

Der Bericht enthält unter anderem das „Testat zur Vorlage beim Netzbetreiber“ und dient als Nachweis über die Standortgüte Ihrer Anlage nach Inbetriebnahme für den jeweiligen Zeitraum (nach 5, 10 und 15 Betriebsjahren). Gern stellen wir Ihnen auch vor Ablauf der 5-Jahres-Frist vorläufige Ergebnisse zur Verfügung, damit Sie einschätzen können, ob Sie eventuell Rücklagen bilden müssen oder ob Sie mit einer Rückzahlung rechnen dürfen.